Art. 3 BGFA

Verhältnis zum kantonalen Recht

1 Das Recht der Kantone, im Rahmen dieses Gesetzes die Anforderungen für den Erwerb des Anwaltspatentes festzulegen, bleibt gewahrt.
2 Das Gleiche gilt für das Recht der Kantone, Inhaberinnen und Inhaber ihres kantonalen Anwaltspatentes vor den eigenen Gerichtsbehörden Parteien vertreten zu lassen.

Die Leitentscheide 5

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eintragung ins kantonale Anwaltsregister, Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit
    · 29.01.2004 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Richterliche Überprüfung von Berufszulassungsprüfungen (Anwaltspatent)
    · 31.08.2005 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Aufnahme in die kantonale Liste der Anwaltskandidaten
    · 24.09.2008 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Kantonales Anwaltsmonopol im Bereich der Staats- und Verwaltungsrechtspflege
    · 27.03.2025 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Geltungsbereich des Anwaltsmonopols bei der Verteidigung der beschuldigten Person; abweichende kantonale Bestimmung für die Verteidigung im Übertretungsstrafverfahren
    · 23.06.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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