Art. 4 BGFA

Grundsatz der interkantonalen Freizügigkeit

Anwältinnen und Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien vor Gerichtsbehörden vertreten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Eintragung ins kantonale Anwaltsregister, Voraussetzung der anwaltlichen Unabhängigkeit
    · 29.01.2004 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Rechtsanwälte können sich nur in das kantonale Anwaltsregister eines einzigen Kantons eintragen lassen
    · 24.08.2005 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Rechtsmittelweg im Übergangsrecht; Bedeutung von Standesregeln der kantonalen Anwaltsverbände für die Auslegung der Berufsregeln des eidgenössischen Anwaltsgesetzes; Disziplinarverstoss eines Rechtsanwalts durch Betreib…
    · 18.06.2004 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Geltungsbereich des Anwaltsmonopols bei der Verteidigung der beschuldigten Person; abweichende kantonale Bestimmung für die Verteidigung im Übertretungsstrafverfahren
    · 23.06.2021 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • unentgeltliche Rechtspflege, Parteientschädigung (Regelung des persönlichen Verkehrs)
    · 08.07.2008 · 8 Zitierungen
  • 08.01.2001 · 6 Zitierungen Zusammenfassung
  • Durchleitungsrecht; Parteivertretung
    · 01.02.2013 · 3 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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