Art. 108 FSCA
Einzelrichter oder Einzelrichterin
1 Der Präsident oder die Präsidentin der Abteilung entscheidet im vereinfachten Verfahren über:
- a. Nichteintreten auf offensichtlich unzulässige Beschwerden;
- b. Nichteintreten auf Beschwerden, die offensichtlich keine hinreichende Begründung (Art. 42 Abs. 2) enthalten;
- c. Nichteintreten auf querulatorische oder rechtsmissbräuchliche Beschwerden.
2 Er oder sie kann einen anderen Richter oder eine andere Richterin damit betrauen.
3 Die Begründung des Entscheids beschränkt sich auf eine kurze Angabe des Unzulässigkeitsgrundes.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Nichteintreten auf eine ungenügend begründete Beschwerde (Art. 42 Abs. 2 BGG)2’479 citations
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2Kognition221 citations
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3Prüfung des Vorliegens eines "besonders bedeutenden Falles"32 citations
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4Fürsorgerische Freiheitsentziehung; Entlassung der Beschwerde führenden Person aus der psychiatrischen Anstalt während des vor Bundesgericht hängigen Beschwerdeverfahrens; aktuelles rechtlich geschütztes Interesse an de…19 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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53 citations
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**Revocation of Residence Permit and Deportation**45 citations
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Ausbildungsbeiträge43 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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