Art. 20 FSCA
Besetzung
1 Die Abteilungen entscheiden in der Regel in der Besetzung mit drei Richtern oder Richterinnen (Spruchkörper).
2 Über Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung oder auf Antrag eines Richters oder einer Richterin entscheiden sie in Fünferbesetzung. Ausgenommen sind Beschwerden gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen.
3 In Fünferbesetzung entscheiden sie ferner über Beschwerden gegen referendumspflichtige kantonale Erlasse und gegen kantonale Entscheide über die Zulässigkeit einer Initiative oder das Erfordernis eines Referendums. Ausgenommen sind Beschwerden, die eine Angelegenheit einer Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des kantonalen Rechts betreffen.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika15 citations
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2Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles5 citations
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3Fiskalauskunft an die USA im "Fall UBS"3 citations
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4Teilweise Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege2 citations
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5Prüfung des Vorliegens eines "besonders bedeutenden Falles"1 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Insurance Contract7 citations
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Revision des bundesgerichtlichen Urteils 4A_525/2009 vom 15. März 2010.5 citations
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4 citations12/20/2010 · 4 citations de
Latest Federal Supreme Court decisions
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