Art. 23 FSCA

Praxisänderung und Präjudiz

1 Eine Abteilung kann eine Rechtsfrage nur dann abweichend von einem früheren Entscheid einer oder mehrerer anderer Abteilungen entscheiden, wenn die Vereinigung der betroffenen Abteilungen zustimmt.
2 Hat eine Abteilung eine Rechtsfrage zu entscheiden, die mehrere Abteilungen betrifft, so holt sie die Zustimmung der Vereinigung aller betroffenen Abteilungen ein, sofern sie dies für die Rechtsfortbildung oder die Einheit der Rechtsprechung für angezeigt hält.
3 Beschlüsse der Vereinigung der betroffenen Abteilungen sind gültig, wenn an der Sitzung oder am Zirkulationsverfahren mindestens zwei Drittel der ordentlichen Richter und Richterinnen jeder betroffenen Abteilung teilnehmen. Der Beschluss wird ohne Parteiverhandlung und öffentliche Beratung gefasst; er ist für die Antrag stellende Abteilung bei der Beurteilung des Streitfalles verbindlich.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Einholung von Administrativ- und Gerichtsgutachten bei Medizinischen Abklärungsstellen (MEDAS); Wahrung eines fairen Verwaltungs- und Beschwerdeverfahrens.
    · 06/28/2011 · 17 citations
  2. 2
    Unfallbegriff, ungewöhnlicher äusserer Faktor
    · 01/18/2008 · 11 citations Summary
  3. 3
    Psychosomatische Leiden und rentenbegründende Invalidität
    · 06/03/2015 · 8 citations Summary
  4. 4
    Nachfrist zur Behebung des Mangels einer nicht oder ungenügend begründeten Beschwerde
    · 04/15/2008 · 7 citations Summary
  5. 5
    E. 1-4)
    · 05/09/2012 · 6 citations Summary
  6. 6
    E. 3).
    · 08/30/2010 · 6 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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