Art. 43 FSCA
Ergänzende Beschwerdeschrift
Das Bundesgericht räumt den beschwerdeführenden Parteien auf Antrag eine angemessene Frist zur Ergänzung der Beschwerdebegründung ein, wenn:
- a. es eine Beschwerde auf dem Gebiet der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen als zulässig erachtet; und b. der aussergewöhnliche Umfang oder die besondere Schwierigkeit der Beschwerdesache eine Ergänzung erfordert.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Auslieferung, Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten, Eintretensvoraussetzung des besonders bedeutenden Falles66 citations
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2Bemessung des Invalideneinkommens anhand der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE)25 citations
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3Internationale Amtshilfe in Steuerfragen mit den Vereinigten Staaten von Amerika19 citations
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4Internationale Rechtshilfe in Strafsachen; Vorliegen eines besonders bedeutenden Falles; Übermittlung von Internet-Adressierungselementen auf der Grundlage von Art. 14 BÜPF als Massnahme der polizeilichen Zusammenarbeit…19 citations
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5Verletzung elementarer Verfahrensgrundsätze im schweizerischen Verfahren; Substanziierung und vorläufige Prüfung der Rüge13 citations
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6Prüfung des Vorliegens eines "besonders bedeutenden Falles"11 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Mord5 citations
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Auslieferung an die Russische Föderation - B 203143 BF5 citations
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Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau, Steuerperiode 20074 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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