Art. 72 FSCA
Grundsatz
1 Das Bundesgericht beurteilt Beschwerden gegen Entscheide in Zivilsachen.
2 Der Beschwerde in Zivilsachen unterliegen auch:
- a. Entscheide in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen;
- b. öffentlich-rechtliche Entscheide, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Zivilrecht stehen, insbesondere Entscheide: 1. über die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheiden und über die Rechtshilfe in Zivilsachen, 2. über die Führung des Grundbuchs, des Zivilstands- und des Handelsregisters sowie der Register für Marken, Muster und Modelle, Erfindungspatente, Pflanzensorten und Topografien, 3. über die Bewilligung zur Namensänderung, 4. auf dem Gebiet der Aufsicht über die Stiftungen mit Ausnahme der Vorsorge- und Freizügigkeitseinrichtungen, 5. auf dem Gebiet der Aufsicht über die Willensvollstrecker und ‑vollstreckerinnen und andere erbrechtliche Vertreter und Vertreterinnen, 6. auf dem Gebiet des Kindes- und Erwachsenenschutzes, 7. …
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Massnahmen zum Schutz der ehelichen Gemeinschaft (Art. 172 ff949 citations
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2Anfechtung eines Zwischenentscheids vor Bundesgericht344 citations
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3Beschwerde gegen den abweisenden Arrestentscheid229 citations
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4Beschwerde in Zivilsachen gegen Entscheide der kantonalen Aufsichtsbehörden in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen216 citations
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5Kollokationsklage im Nachlassvertrag mit Vermögensabtretung (Art. 321 Abs. 1 i.V.m. Art. 250 Abs. 1 SchKG); Sistierung203 citations
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6Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten; Schutzmassnahmen gegen häusliche Gewalt nach dem zürcherischen Gewaltschutzgesetz184 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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unentgeltlicher Rechtsbeistand im Eheschutzverfahren92 citations
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Unentgeltliche Rechtspflege (Ehescheidung)51 citations
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41 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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