Art. 100 BStP
Aktenführung
1 Für jede Strafsache wird ein Aktendossier angelegt. Dieses enthält:
- a. die Verfahrens- und die Einvernahmeprotokolle;
- b. die von der Strafbehörde zusammengetragenen Akten;
- c. die von den Parteien eingereichten Akten.
2 Die Verfahrensleitung sorgt für die systematische Ablage der Akten und für deren fortlaufende Erfassung in einem Verzeichnis; in einfachen Fällen kann sie von einem Verzeichnis absehen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft2 Zitierungen
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2Verletzung des Amtsgeheimnisses. 1. Dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen stellen auch dann Amtsgeheimnisse dar, wenn sie materiell teilweise unrichtig sind und/oder nur Mutmassungen enthalten (E0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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2 Zitierungen02.02.2007 · 2 Zitierungen
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2 Zitierungen12.06.2006 · 2 Zitierungen
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1 Zitierungen02.05.2014 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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