Art. 100 BStP

Aktenführung

1 Für jede Strafsache wird ein Aktendossier angelegt. Dieses enthält:
  1. a. die Verfahrens- und die Einvernahmeprotokolle;
  2. b. die von der Strafbehörde zusammengetragenen Akten;
  3. c. die von den Parteien eingereichten Akten.
2 Die Verfahrensleitung sorgt für die systematische Ablage der Akten und für deren fortlaufende Erfassung in einem Verzeichnis; in einfachen Fällen kann sie von einem Verzeichnis absehen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Beschwerde gegen eine Nichtanhandnahmeverfügung der Bundesanwaltschaft
    · 12.06.2002 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verletzung des Amtsgeheimnisses. 1. Dem Amtsgeheimnis unterstehende Informationen stellen auch dann Amtsgeheimnisse dar, wenn sie materiell teilweise unrichtig sind und/oder nur Mutmassungen enthalten (E
    · 23.02.1990 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 02.02.2007 · 2 Zitierungen
  • 12.06.2006 · 2 Zitierungen
  • 02.05.2014 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.