Art. 76 OPA

Vergehen

1 Sofern nicht eine mit schwererer Strafe bedrohte strafbare Handlung des Strafgesetzbuchs vorliegt, wird mit Geldstrafe bestraft, wer:
  1. a. durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise für sich oder einen anderen eine Leistung der Vorsorgeeinrichtung oder des Sicherheitsfonds erwirkt, die ihm nicht zukommt;
  2. b. sich durch unwahre oder unvollständige Angaben oder in anderer Weise der Beitragspflicht gegenüber einer Vorsorgeeinrichtung oder dem Sicherheitsfonds entzieht;
  3. c. als Arbeitgeber einem Arbeitnehmer Beiträge vom Lohn abzieht und sie dem vorgesehenen Zweck entfremdet;
  4. d. die Schweigepflicht verletzt oder bei der Durchführung dieses Gesetzes seine Stellung als Organ oder Funktionär zum Nachteil Dritter oder zum eigenen Vorteil missbraucht;
  5. e. als Inhaber oder Mitglied einer Revisionsstelle oder als anerkannter Experte für berufliche Vorsorge die Pflichten nach den Artikeln 52c und 52e in grober Weise verletzt;
  6. f. unzulässige Eigengeschäfte tätigt, gegen die Offenlegungspflicht verstösst, indem er unwahre oder unvollständige Angaben macht, oder sonst in grober Weise gegen die Interessen der Vorsorgeeinrichtung handelt;
  7. g. Vermögensvorteile oder Retrozessionen im Zusammenhang mit der Vermögensverwaltung nicht offenlegt oder für sich einbehält, die nicht ausdrücklich im Vermögensverwaltungsvertrag als Entschädigung beziffert sind; oder h. als Mitglied des obersten Organs oder als mit der Geschäftsführung betraute Person einer den Artikeln 71a und 71b unterstellten Vorsorgeeinrichtung die Stimmpflicht oder die Offenlegungspflicht nach diesen Artikeln verletzt.
2 Nimmt der Täter die Möglichkeit der Verwirklichung einer Tat nach Abs. 1 Bst. h lediglich in Kauf, so macht er sich nach dieser Bestimmung nicht strafbar.

Leading decisions 6

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Zweckentfremdung bzw
    · 09/26/1996 · 5 citations Summary
  2. 2
    Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen. 1. Eine Bestrafung nach Art. 87 Abs. 3 AHVG setzt keinen ausdrücklichen Hinweis auf die Strafbarkeit der Nichtablieferung nach unbenütztem Ablauf der Mahnfrist voraus (E. 1).…
    · 04/10/1991 · 4 citations Summary
  3. 3
    Zweckentfremdung von Arbeitnehmerbeiträgen
    · 08/04/1993 · 1 citations Summary
  4. 4
    Revision der Invalidenrente (der UV) bei einer Meldepflichtverletzung
    · 02/19/2019 · 0 citations Summary
  5. 5
    Falschbeurkundung
    · 12/11/1992 · 0 citations Summary
  6. 6
    · 03/08/1991 · 0 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Gewerbsmässiger Betrug etc.
    · 02/03/2017 · 3 citations de Summary
  • 10/05/2018 · 2 citations de
  • Widerhandlung gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge; Strafzumessung
    · 11/15/2007 · 2 citations de

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