Art. 68 DBG
Die Gewinnsteuer der Kapitalgesellschaften und Genossenschaften beträgt 8,5 Prozent des Reingewinns.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Direkte Bundessteuer 2011 (Beteiligungsabzug auf Veräusserungsgewinnen)1 Zitierungen
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0 Zitierungen30.09.2009 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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