Art. 2 DZV
Direktzahlungsarten
Die Direktzahlungen umfassen folgende Direktzahlungsarten:
- a. Kulturlandschaftsbeiträge: 1. Offenhaltungsbeitrag, 2. Hangbeitrag, 3. Steillagenbeitrag, 4. Hangbeitrag für Rebflächen, 5. Alpungsbeitrag, 6. Sömmerungsbeitrag;
- b. Versorgungssicherheitsbeiträge: 1. Basisbeitrag, 2. Produktionserschwernisbeitrag, 3. Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen;
- c. Biodiversitätsbeitrag;
- d. … e. Produktionssystembeiträge: 1. Beitrag für die biologische Landwirtschaft, 2. Beiträge für den Verzicht auf Pflanzenschutzmittel, 3. Beitrag für die funktionale Biodiversität, 4. Beiträge für die Verbesserung der Bodenfruchtbarkeit, 5. Beitrag für den effizienten Stickstoffeinsatz im Ackerbau, 6. Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion, 7. Tierwohlbeiträge, 8. Beitrag für die längere Nutzungsdauer von Kühen; ebis. Beitrag für regionale Biodiversität und Landschaftsqualität;
- f. … g. Übergangsbeitrag.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Kürzung oder Verweigerung von Direktzahlungen wegen Verletzung von Tierschutzvorschriften2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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6 Zitierungen
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5 Zitierungen
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5 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.