Art. 15n EBV
Konformitätserklärungen für strukturelle Teilsysteme
Der Gesuchsteller muss dem BAV zum Nachweis der vorschriftskonformen Ausführung EG-Prüferklärungen nach Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 und den Anhängen II und III der Durchführungsverordnung (EU) 2019/250 für strukturelle Teilsysteme nach Anhang II Ziff. 1 Bst. a der Richtlinie (EU) 2016/797 einreichen.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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BVGerA-359/20181 Zitierungen
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Befristete Betriebsbewilligungen für Fernverkehrs-Doppelstock-Triebszüge IR100, IR200, IC2000 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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