Art. 15n EBV

Konformitätserklärungen für strukturelle Teilsysteme

Der Gesuchsteller muss dem BAV zum Nachweis der vorschriftskonformen Ausführung EG-Prüferklärungen nach Artikel 15 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/797 und den Anhängen II und III der Durchführungsverordnung (EU) 2019/250 für strukturelle Teilsysteme nach Anhang II Ziff. 1 Bst. a der Richtlinie (EU) 2016/797 einreichen.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 20.11.2018 · 1 Zitierungen
  • Befristete Betriebsbewilligungen für Fernverkehrs-Doppelstock-Triebszüge IR100, IR200, IC200
    · 22.12.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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