Art. 24 EBV

Freihalten des Bahntrassees

Neben dem Bahntrassee dürfen keine Bäume, Stangen oder Konstruktionen stehen, die dem Wind und den Witterungseinflüssen nicht genügend Widerstand leisten und auf die Eisenbahnanlage stürzen könnten.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz eines Auengebiets von nationaler Bedeutung
    · 24.03.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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