Art. 6a EBV

Zwischenverfügungen zu Fahrzeugen

Der Gesuchsteller kann beim BAV vor Beginn und während des Baus des Fahrzeugs selbstständig anfechtbare Zwischenverfügungen beantragen:
  1. a. zu Pflichtenheft und Typenskizze;
  2. b. zu anderen Teilaspekten des Fahrzeugs, von denen die Typenzulassung abhängt.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Pflichtenheft und Typenskizzen für Fernverkehr Doppelstock-Triebzüge (FV-Dosto) IR100, IR200, IC200
    · 22.02.2013 · 1 Zitierungen
  • · 05.03.2012 · 1 Zitierungen
  • Befristete Betriebsbewilligungen für Fernverkehrs-Doppelstock-Triebszüge IR100, IR200, IC200
    · 22.12.2021 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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