Art. 16b ELV
Pauschale für Heizkosten
1 Bei Personen, welche ihre Mietwohnungen selber beheizen müssen und dem Vermieter keine Heizungskosten nach Artikel 257b Abs. 1 Obligationenrecht (OR) zu zahlen haben, wird für die Heizkosten zu den übrigen Nebenkosten eine Pauschale hinzugezählt.
2 Die Pauschale beträgt pro Jahr die Hälfte derjenigen nach Artikel 16a.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 16b ELV: Heizkostenpauschale5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ergänzungsleistung zur AHV/IV1 Zitierungen
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Reduzierter Mietzins stellt vorliegend keine Leistung mit ausgesprochenem Fürsorgecharakter dar; keine Pauschale für Warmwasser analog Art. 16b ELV. Abweisung. (BGE 9C_223/2017)1 ZitierungenZL.2015.00136· 23.01.2017 · 1 Zitierungen
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Ergänzungsleistungen IV1 ZitierungenVSBES.2017.42· 19.01.2017 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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