Art. 117 EntG
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind, wenn sie das Enteignungsrecht ausüben, von der Verpflichtung zur Sicherstellung befreit.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuständigkeit des Instruktionsrichters.0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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100 2018 3801 Zitierungen31.01.2019 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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