Art. 16c LECA
Beginn des Anspruchs und Dauer der Ausrichtung der Entschädigung
1 Der Entschädigungsanspruch entsteht am Tag der Niederkunft.
2 Die Mutterschaftsentschädigung wird an 98 aufeinanderfolgenden Tagen ab Beginn des Anspruchs ausgerichtet.
3 Bei einem Spitalaufenthalt des Neugeborenen verlängert sich die Dauer der Ausrichtung um die Dauer der Hospitalisierung, höchstens aber um 56 Tage, wenn:
- a. das Neugeborene unmittelbar nach der Geburt ununterbrochen während mindestens zwei Wochen im Spital verweilt; und b. die Mutter nachweist, dass sie im Zeitpunkt der Niederkunft bereits beschlossen hatte, nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen.
4 Der Bundesrat regelt den Anspruch auf Verlängerung der Dauer der Ausrichtung für Frauen, die wegen Arbeitsunfähigkeit oder Arbeitslosigkeit nach Ende des Mutterschaftsurlaubs nicht wieder erwerbstätig sein können.
Leading decisions 4
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1§ 22 Besoldungsverordnung widerspricht dem Gebot der Gleichbehandlung nach Art. 8 Abs. 1 BV und dem Vorrang des Bundesrechts nach Art. 49 Abs. 1 BV (E. 4-6).5 citations
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2Vaterschaftsentschädigung4 citations
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3Mutterschaftsentschädigung; Nationalrätin3 citations
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4Koordination der Betreuungsentschädigung mit der Mutterschaftsentschädigung0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Erwerbsersatz bei Mutterschaft4 citations
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Mutterschaftsentschädigung als Selbständigerwerbende - massgebendes Einkommen und Rückforderung4 citationsVSBES.2017.236· 08/17/2017 · 4 citations de
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VSBES.2017.2363 citations07/09/2018 · 3 citations de
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