Art. 16e EOG

Höhe und Bemessung der Entschädigung

1 Die Mutterschaftsentschädigung wird als Taggeld ausgerichtet.
2 Das Taggeld beträgt 80 Prozent des durchschnittlichen Erwerbseinkommens, welches vor Beginn des Entschädigungsanspruchs erzielt wurde. Für die Ermittlung dieses Einkommens ist Artikel 11 Abs. 1 sinngemäss anwendbar.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Kein Anspruch auf Betriebszulagen bei Mutterschaft
    · 22.06.2020 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Mutterschaftsentschädigung als Selbständigerwerbende - massgebendes Einkommen und Rückforderung
    VSBES.2017.236
    · 17.08.2017 · 3 Zitierungen
  • VSBES.2017.236
    09.07.2018 · 2 Zitierungen
  • Mutterschaftsversicherung
    VSBES.2023.204
    · 21.07.2023 · 1 Zitierungen

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