Art. 21 EOG

Organe und anwendbare Bestimmungen

1 Die Durchführung der Erwerbsersatzordnung erfolgt durch die Organe der Alters- und Hinterlassenenversicherung und:
  1. a. für die Dienste in der schweizerischen Armee oder im Rotkreuzdienst: unter Mitwirkung der Rechnungsführer der militärischen Stäbe und Einheiten;
  2. b. für den Zivildienst: unter Mitwirkung des Bundesamtes für Zivildienst (ZIVI);
  3. c. für den Zivilschutz: unter Mitwirkung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz (BABS) und der Rechnungsführer der Zivilschutzorganisationen;
  4. d. für die Kaderbildung von «Jugend und Sport»: unter Mitwirkung des Bundesamtes für Sport (BASPO);
  5. e. für die Jungschützenleiterkurse: unter Mitwirkung der Gruppe Verteidigung.
2 Soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt, gelten sinngemäss folgende Bestimmungen des AHVG über:
  1. a. die Informationssysteme (Art. 49a, 49b und 72a Abs. 2 Bst. b AHVG);
  2. b. das Register der laufenden Geldleistungen (Art. 49c AHVG);
  3. c. die systematische Verwendung der AHV-Nummer (Art. 50c und 153b – 153i AHVG);
  4. d. die Arbeitgeber (Art. 51 und 52 AHVG);
  5. e. die Ausgleichskassen (Art. 53–70 AHVG); und f. die Zentrale Ausgleichsstelle (Art. 71 AHVG).
2bis Die Haftung für Schäden der AHV-Organe nach Artikel 49 AHVG richtet sich nach Artikel 78 ATSG und sinngemäss nach den Artikeln 52, 70 und 71a AHVG.
3 In Abweichung von Artikel 78 ATSG ist die Haftung wie folgt geregelt:
  1. a. Die Haftung der Rechnungsführer der militärischen Stäbe und Einheiten untersteht dem Militärgesetz vom 3. Februar 1995 . b. Die Haftung des ZIVI, des BABS, des BASPO und der Gruppe Verteidigung untersteht dem Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958 . c. Die Haftung der Rechnungsführer der Zivilschutzorganisationen untersteht dem BZG .

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Haftung des Kantons für den Schaden, welcher der Erwerbsersatzversicherung aus der Tätigkeit von Rechnungsführern des Zivilschutzes entstanden ist
    · 12.07.2013 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 11.04.2011 · 7 Zitierungen
  • Erwerbsersatzordnung und Mutterschaftsversicherung
    · 04.05.2009 · 7 Zitierungen Zusammenfassung
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 05.02.2009 · 7 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.