Art. 1 FDV

In dieser Verordnung bedeuten:
  1. a. Benutzerin/Benutzer: Person, die Dienste einer Anbieterin von Fernmeldediensten in Anspruch nimmt;
  2. b. Kundin/Kunde: Person, die mit einer Anbieterin von Fernmeldediensten einen Vertrag über die Inanspruchnahme von deren Diensten geschlossen hat;
  3. c. … d. Zugangspreis: Preis für den Zugang zu Diensten und Einrichtungen marktbeherrschender Anbieterinnen nach Artikel 11 Abs. 1 FMG.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    WTO-Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und dessen Anhang über Telekommunikation; Interkonnektionspflicht beim Teilnehmeranschluss (so genannte "letzte Meile")
    · 30.11.2004 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Fernmelderechtliches Interkonnektionsverfahren
    · 22.11.2005 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 03.10.2001 · 7 Zitierungen
  • Interkonnektion / Gesuch um Mietleitungen
    · 22.11.2005 · 2 Zitierungen
  • 22.11.2005 · 2 Zitierungen

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