Erwägungen
Das Bundesgericht entscheidet über die Verwaltungsgerichtsbeschwerde der Swisscom Fixnet AG gegen den Entscheid der Eidgenössischen Kommunikationskommission (ComCom), wonach der gemeinsame und vollständig entbündelte Zugang zum Teilnehmeranschluss Anwendungsfälle der Interkonnektion sind und von marktbeherrschenden Anbietern gemäß den Bedingungen des Fernmeldegesetzes (FMG) angeboten werden müssen.
Die Swisscom Fixnet AG beantragt die Aufhebung des Entscheids und die Abweisung des Gesuchs der TDC Switzerland AG um Verfügung der Bedingungen für diese Interkonnektionsdienste. Sie argumentiert, der Entscheid sei nicht auf einer genügenden gesetzlichen Grundlage abgestützt.
Erwägungen
Das Bundesgericht stellt fest, dass die bundesrätliche Verordnungsregelung zur Interkonnektionspflicht beim Teilnehmeranschluss an einer gesetzlichen Grundlage mangelt. Das Fernmeldegesetz enthält weder die Begriffe "Zugang" oder "Zugangsformen" noch den Begriff der "Entbündelung", so dass sich daraus für die betroffenen Telekommunikationsunternehmen keine genügend bestimmte Pflicht zur Öffnung der "letzten Meile" ableiten lässt.
Auch eine teleologische Auslegung des Gesetzes führt zu keinem eindeutigen Ergebnis, da das Gesetz zwar einen gewissen anti-monopolistischen Gehalt aufweist, daraus aber nicht zwingend eine Öffnung des Teilnehmeranschlusses folgt. Zudem gibt es verschiedene mögliche Formen und Rahmenbedingungen der Entbündelung, die sich weder aus dem Gesetzeswortlaut noch aus dem Gesetzeszweck ergeben.
…