Art. 21 FINMAG

1 Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbstständig und unabhängig aus.
2 Sie erörtert mindestens einmal jährlich mit dem Bundesrat die Strategie ihrer Aufsichtstätigkeit sowie aktuelle Fragen der Finanzplatzpolitik.
3 Sie verkehrt mit dem Bundesrat über das EFD.
4 Die eidgenössischen Räte üben die Oberaufsicht aus.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör in der Form der Replik in und ausserhalb von Gerichtsverfahren
    · 12.04.2012 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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