Art. 45 FINMAG

Erteilen falscher Auskünfte

1 Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich der FINMA, einer Prüfgesellschaft, einer Aufsichtsorganisation, einer Selbstregulierungsorganisation, einer oder einem Beauftragten falsche Auskünfte erteilt.
2 Wer fahrlässig handelt, wird mit Busse bis zu 250 000 Franken bestraft.
3 …

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 31.01.2020 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Abspaltung; Parteistellung; Tätigkeit als Emissions- bzw
    · 16.09.2025 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr
    · 23.04.2018 · 3 Zitierungen
  • 30.03.2023 · 2 Zitierungen
  • 14.06.2018 · 2 Zitierungen

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