Art. 5 FLG
Bezugsberechtigte Personen
1 Anspruch auf Familienzulagen für selbstständigerwerbende Landwirte haben die hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständigerwerbenden Landwirte und die selbstständigerwerbenden Älpler.
2 Der Bundesrat bestimmt die Begriffe der haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit und des selbstständigerwerbenden Älplers.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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3Art. 5 FLG. - Bei der Prüfung, ob ein hauptberuflich landwirtschaftlicher Erwerb vorliegt, darf der Vermögensertrag nicht berücksichtigt werden (Erw. 1 und 2). - Kostenbeiträge für Rindviehhalter gemäss BG über Kostenbe…2 Zitierungen
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4Art. 9 Abs. 3 FLG schliesst nur den Doppelbezug von Kinderzulagen im Sinne dieses Gesetzes aus.2 Zitierungen
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5Art. 5 Abs. 1 und 2 FLG. - Für den Entscheid, ob die Betätigung als Kleinbauer überwiegt, ist grundsätzlich von einer ganzjährigen Erwerbstätigkeit auszugehen (Erw1 Zitierungen
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6Art. 5 FLG: Erwerbliche Kriterien der Eigenschaft als "Kleinbauer" im Hauptberuf. - Entscheidend sind die vorwiegende Tätigkeit und die überwiegende Erwerbsquelle des Leistungsansprechers selber (Abs. 1 und 2). - Lohnei…1 Zitierungen
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