Art. 5 FLG

Bezugsberechtigte Personen

1 Anspruch auf Familienzulagen für selbstständigerwerbende Landwirte haben die hauptberuflich oder nebenberuflich selbstständigerwerbenden Landwirte und die selbstständigerwerbenden Älpler.
2 Der Bundesrat bestimmt die Begriffe der haupt- und nebenberuflichen Tätigkeit und des selbstständigerwerbenden Älplers.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 28.12.2001 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 22.05.1990 · 2 Zitierungen
  3. 3
    Art. 5 FLG. - Bei der Prüfung, ob ein hauptberuflich landwirtschaftlicher Erwerb vorliegt, darf der Vermögensertrag nicht berücksichtigt werden (Erw. 1 und 2). - Kostenbeiträge für Rindviehhalter gemäss BG über Kostenbe…
    · 12.09.1980 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Art. 9 Abs. 3 FLG schliesst nur den Doppelbezug von Kinderzulagen im Sinne dieses Gesetzes aus.
    · 24.05.1974 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Art. 5 Abs. 1 und 2 FLG. - Für den Entscheid, ob die Betätigung als Kleinbauer überwiegt, ist grundsätzlich von einer ganzjährigen Erwerbstätigkeit auszugehen (Erw
    · 05.06.1973 · 1 Zitierungen
  6. 6
    Art. 5 FLG: Erwerbliche Kriterien der Eigenschaft als "Kleinbauer" im Hauptberuf. - Entscheidend sind die vorwiegende Tätigkeit und die überwiegende Erwerbsquelle des Leistungsansprechers selber (Abs. 1 und 2). - Lohnei…
    · 14.04.1972 · 1 Zitierungen

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