Art. 18a FZG
Teil- oder Gesamtliquidation
1 Bei einer Teil- oder Gesamtliquidation der Vorsorgeeinrichtung besteht neben dem Anspruch auf die Austrittsleistung ein individueller oder kollektiver Anspruch auf freie Mittel.
2 Die Teil- oder Gesamtliquidation richtet sich nach den Artikeln 53b–53d, 72a Abs. 4 und 72c Abs. 1 Buchstaben b und c BVG .
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Zuweisung des Fehlbetrags bei (Teil-)Liquidation0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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3 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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