Art. 3 HRegV
Handelsregisterämter
Die Organisation der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Diese gewährleisten eine fachlich qualifizierte Handelsregisterführung und treffen Massnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Rechtsschutz in Handelsregistersachen; Instanzenzug; Kosten4 Zitierungen
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2Verwaltungsgerichtliche Beschwerde0 Zitierungen
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3BGE 72_II_910 Zitierungen01.01.1946 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2000.003503 Zitierungen17.01.2001 · 3 Zitierungen
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VB.2001.003763 Zitierungen18.09.1991 · 3 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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