Art. 3 HRegV

Handelsregisterämter

Die Organisation der Handelsregisterämter obliegt den Kantonen. Diese gewährleisten eine fachlich qualifizierte Handelsregisterführung und treffen Massnahmen zur Verhinderung von Interessenkonflikten.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Rechtsschutz in Handelsregistersachen; Instanzenzug; Kosten
    · 25.05.1998 · 4 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Verwaltungsgerichtliche Beschwerde
    · 06.12.1966 · 0 Zitierungen
  3. 3
    BGE 72_II_91
    01.01.1946 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • VB.2000.00350
    17.01.2001 · 3 Zitierungen
  • VB.2001.00376
    18.09.1991 · 3 Zitierungen
  • · 26.02.2008 · 1 Zitierungen

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