Art. 57 HRegV
Gleichzeitige Herabsetzung und Erhöhung des Aktienkapitals
1 Wird das Aktienkapital herabgesetzt und gleichzeitig mindestens auf den bisherigen Betrag erhöht und wird der Betrag der geleisteten Einlage nicht herabgesetzt, so müssen dem Handelsregisteramt mit der Anmeldung zur Eintragung folgende Belege eingereicht werden:
- a. die öffentliche Urkunde über den Beschluss der Generalversammlung;
- b. die für eine ordentliche Kapitalerhöhung erforderlichen Belege;
- c. die Statuten, falls sie geändert werden.
2 Ins Handelsregister müssen eingetragen werden:
- a. die Tatsache, dass das Aktienkapital herabgesetzt und gleichzeitig wieder erhöht wurde;
- b. der Betrag, auf den das Aktienkapital herabgesetzt wird;
- c. die Angabe, ob die Herabsetzung durch Reduktion des Nennwerts oder durch Vernichtung von Aktien erfolgt;
- d. falls das Aktienkapital über den bisherigen Betrag erhöht wurde: der neue Betrag;
- e. Anzahl, Nennwert und Art der Aktien nach der Kapitalerhöhung;
- f. der neue Betrag der geleisteten Einlagen;
- g. gegebenenfalls die Stimmrechtsaktien;
- h. im Fall von Vorzugsaktien: die damit verbundenen Vorrechte;
- i. gegebenenfalls die Beschränkung der Übertragbarkeit der Aktien;
- j. falls die Statuten geändert wurden: deren neues Datum.
3 Wird das Aktienkapital zum Zwecke der Sanierung auf null herabgesetzt und anschliessend wieder erhöht, so muss im Handelsregister die Vernichtung der bisher ausgegebenen Aktien eingetragen werden.
4 Bestehen anlässlich der Kapitalerhöhung Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besondere Vorteile, so gelten die Artikel 43 Abs. 3 und 45 Abs. 2 sinngemäss. Erfolgt die Wiedererhöhung des Aktienkapitals durch Umwandlung von frei verwendbarem Eigenkapital, so finden die Artikel 46 Abs. 3 Bst. d und 48 Abs. 1 Bst. i Anwendung.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
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2Betreibungsart0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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0 Zitierungen28.11.2005 · 0 Zitierungen
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