Art. 58 HRegV

Herabsetzung und gleichzeitige Wiedererhöhung des Kapitals auf einen tieferen als den bisherigen Betrag

Wird zusammen mit der Herabsetzung des Aktienkapitals eine Wiedererhöhung auf einen Betrag beschlossen, der unter dem Betrag des bisherigen Aktienkapitals liegt, so richtet sich die Herabsetzung nach den Artikeln 55 und 56. Artikel 57 findet ergänzende Anwendung.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Firmenänderung; Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit (Art. 944 Abs. 1, Art. 950 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV). 1. Das firmenrechtliche Wahrheitsgebot beherrscht sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firmenfü…
    · 09.04.1991 · 0 Zitierungen
  2. 2
    Handelsregister, Eintragungspflicht
    · 30.03.1971 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 78_I_449
    07.10.1952 · 0 Zitierungen
  4. 4
    BGE 78_I_451
    01.01.1952 · 0 Zitierungen
  5. 5
    BGE 70_I_106
    11.05.1944 · 0 Zitierungen
  6. 6
    BGE 66_I_82
    01.01.1940 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 28.11.2005 · 0 Zitierungen

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