Art. 1 IGEG
Organisationsform
1 Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) ist eine öffentlichrechtliche Anstalt des Bundes mit eigener Rechtspersönlichkeit.
2 Das IGE ist in seiner Organisation und Betriebsführung selbständig; es führt ein eigenes Rechnungswesen.
3 Das IGE wird nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen geführt.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Schutzunfähigkeit einer Garantiemarke; Beschwerdelegitimation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (Art. 2 lit. a MSchG; Art. 103 lit. b OG)3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen
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1 Zitierungen07.06.2005 · 1 Zitierungen
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Neueste BGer-Urteile
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