Art. 97 IPRG
Für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind die Gerichte am Ort der gelegenen Sache ausschliesslich zuständig.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Zuständigkeit (Ehescheidung)2 Zitierungen
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Zusprechung von Grundeigentum0 ZitierungenLB230002· 16.03.2023 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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