Art. 97 IPRG

Für Klagen betreffend dingliche Rechte an Grundstücken in der Schweiz sind die Gerichte am Ort der gelegenen Sache ausschliesslich zuständig.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Zuständigkeit (Ehescheidung)
    · 11.06.2010 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Zusprechung von Grundeigentum
    LB230002
    · 16.03.2023 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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