Art. 18 IVG
Arbeitsvermittlung
1 Arbeitsunfähige (Art. 6 ATSG ) Versicherte, welche eingliederungsfähig sind, haben Anspruch auf Unterstützung bei der Suche eines geeigneten Arbeitsplatzes oder im Hinblick auf die Aufrechterhaltung ihres Arbeitsplatzes.
2 Die IV-Stelle veranlasst diese Massnahmen unverzüglich, sobald eine summarische Prüfung ergibt, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind.
3 und 4 …
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Art. 8 Abs. 1 und Art. 18 Abs. 1 IVG: Arbeitsvermittlung. - Wann liegt eine anspruchsbegründende Invalidität vor (Erw. 6)? - Wann ist die IV-Regionalstelle, wann das Arbeitsamt für die Arbeitsvermittlung zuständig? Sowe…294 Zitierungen
-
2Integrationsmassnahmen zur Vorbereitung auf die berufliche Eingliederung, sozialberufliche Rehabilitation43 Zitierungen
-
3Art. 7 Abs. 1 und Art. 31 Abs. 1 IVG17 Zitierungen
-
4Art. 18 Abs. 2 IVG: Voraussetzungen der Kapitalhilfe7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Invalidenversicherung (Massnahmen beruflicher Art)99 Zitierungen
-
Invalidenversicherung (berufliche Massnahmen)64 Zitierungen
-
44 Zitierungen05.06.2015 · 44 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.