Art. 58 IVG
Leistungszusprache ohne Verfügung
Der Bundesrat kann anordnen, dass in Abweichung von Artikel 49 Abs. 1 ATSG auch für bestimmte erhebliche Leistungen das formlose Verfahren nach Artikel 51 ATSG zur Anwendung kommt.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG: Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch7 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Rückweisung an die IV-Stelle zum Nachholen des Vorbescheidverfahrens.2 ZitierungenIV.2014.00240· 20.05.2014 · 2 Zitierungen
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Invalidenversicherung (Invalidenrente; Rückerstattung)2 Zitierungen
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2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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