Art. 58 IVG

Leistungszusprache ohne Verfügung

Der Bundesrat kann anordnen, dass in Abweichung von Artikel 49 Abs. 1 ATSG auch für bestimmte erhebliche Leistungen das formlose Verfahren nach Artikel 51 ATSG zur Anwendung kommt.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 49 Abs. 1, Art. 51, Art. 52 Abs. 1 und Art. 53 Abs. 2 ATSG: Nichteintreten auf ein Wiedererwägungsgesuch
    · 20.09.2006 · 7 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Rückweisung an die IV-Stelle zum Nachholen des Vorbescheidverfahrens.
    IV.2014.00240
    · 20.05.2014 · 2 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Invalidenrente; Rückerstattung)
    · 28.03.2011 · 2 Zitierungen
  • · 11.06.2009 · 2 Zitierungen

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