Art. 117 IVV
Inkrafttreten und Vollzug
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1961 in Kraft. Sie findet auch auf die bei ihrem Inkrafttreten nicht erledigten Leistungsbegehren für das Jahr 1960 Anwendung.
2 …
3 Das EDI ist mit dem Vollzug beauftragt.
4 Das BSV erlässt die nötigen Vollzugsbestimmungen zu den Artikeln 108–110.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Nachweis der Invalidität der Heimbewohner0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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