Art. 17 IVV

Abklärungszeiten

1 Die versicherte Person, die sich zur Abklärung ihres Leistungsanspruchs an mindestens zwei aufeinanderfolgenden Tagen einer von der IV-Stelle angeordneten Untersuchung unterzieht, hat für jeden Abklärungstag Anspruch auf ein Taggeld.
2 Während der Abklärungszeiten vor der Gewährung von Leistungen im Sinne von Artikel 16 IVG besteht kein Anspruch auf ein Taggeld.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erw. 1a-c). - Gleichzustellen sind jene Fälle, wo der Versicherte zwar weniger als sechs Monate oder überhaupt noch nicht erwerbstätig war, wo aber aufgrund der gesamten Verhältnisse ebenfalls mit überwiegender Wahrsche…
    · 27.11.1984 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 22 IVG und 21 Abs. 4 IVV
    · 18.11.1974 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Entscheid Versicherungsgericht, 15.07.2019
    IV 2018/179
    · 15.07.2019 · 0 Zitierungen
  • Es ist glaubhaft, dass die Beschwerdeführerin im Gesundheitsfall erwerbstätig wäre, womit für die Zeit der Potentialabklärung Anspruch auf Taggelder besteht. Gutheissung. (BGE 8C_508/2019)
    IV.2018.00239
    · 03.06.2019 · 0 Zitierungen
  • · 18.12.2013 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.