Sachverhalt

Der Fall betrifft Marcel Bürgin, der 1980 eine Lehre im Metallgewerbe begann. Wegen einer Krankheit musste er seine Ausbildung 1982 unterbrechen und entschied sich für eine kaufmännische Ausbildung. Das Amt für Ausgleichsleistungen des Kantons Basel-Landschaft gewährte Beiträge für den Besuch eines Vorkurses an der Neuen Sprach- und Handelsschule (NSH) in Basel und anschließend für die Hotelausbildung an der NSH.

Die Wohnsitzgemeinde von Marcel Bürgin erhob Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtes für Ausgleichsleistungen und verlangte, dass berufliche Eingliederungsmassnahmen nach Artikel 17 des Bundesgesetzes über die Invalidenversicherung (IVG) gewährt werden. Das Amt für Ausgleichsleistungen wies die Beschwerde ab, da Marcel Bürgin vor seiner Invalidität kein Einkommen aus einer erwerblichen Tätigkeit von einer bestimmten wirtschaftlichen Bedeutung hatte.

Das Versicherungsgericht des Kantons Basel-Landschaft wies die Beschwerde ab und schloss sich der Meinung des Amtes für Ausgleichsleistungen an. Die Wohnsitzgemeinde erhob dann Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht und verlangte, dass berufliche Eingliederungsmassnahmen für Marcel Bürgin gewährt werden.

Erwägungen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht prüfte die Frage, ob Marcel Bürgin Anspruch auf berufliche Eingliederung nach Artikel 17 des IVG hatte. Das Gericht befand, dass die erstmalige Ausbildung und die berufliche Eingliederung zwei unterschiedliche Begriffe sind und dass die berufliche Eingliederung voraussetzt, dass der Begünstigte vor seiner Invalidität eine erwerbliche Tätigkeit von einer bestimmten wirtschaftlichen Bedeutung hatte.

Das Gericht prüfte die Rechtsprechung und die anwendbaren Gesetzesbestimmungen, insbesondere Artikel 16 des IVG, der vorsieht, dass Begünstigte, die noch keine erwerbliche Tätigkeit haben, Anspruch auf eine erstmalige Ausbildung haben. Das Gericht prüfte auch Artikel 17 des IVG, der vorsieht, dass Begünstigte, die bereits eine erwerbliche Tätigkeit haben, Anspruch auf berufliche Eingliederung haben, wenn diese aufgrund ihrer Invalidität notwendig ist.

Das Gericht befand, dass der Begriff der erwerblichen Tätigkeit von einer bestimmten wirtschaftlichen Bedeutung ein wesentliches Kriterium ist, um die erstmalige…