Art. 20ter IVV

Taggeld und Invalidenrente

1 Hat die versicherte Person Anspruch auf ein Taggeld einschliesslich Kindergeld nach den Artikeln 23 Abs. 1 und 23bis IVG, das niedriger wäre als die bisher bezogene Rente, so wird anstelle des Taggeldes die Rente weitergewährt.
2 Hat die versicherte Person während der erstmaligen beruflichen Ausbildung Anspruch auf ein Taggeld, das niedriger wäre als die bisher bezogene Rente, so wird die Rente nach Ablauf der Frist nach Artikel 47 Abs. 1bis IVG durch ein Taggeld ersetzt, das einem Dreissigstel des Rentenbetrags entspricht.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 25bis IVG, Art. 20ter Abs. 3 IVV: Besitzstandsgarantie. - Die Koordinationsregel des Art. 25bis IVG betrifft das taggeldrechtliche Verhältnis zur Unfallversicherung und geht daher den allgemeinen koordinationsrecht…
    · 18.07.1994 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Kein Einfluss auf die Invalidenrente bei Ablösung der IV-Rente durch IV-Taggelder; Überentschädigungsberechnung; Verzugszins
    · 20.12.2022 · 0 Zitierungen
  • abgestufte Renten; Invalideneinkommen auf anrechenbarem Tabellenlohn und nicht gemäss effektiv erzieltem Einkommen zu bemessen; Stellenantritt als kurz vor Anfechtungsentscheid eingetretener Revisionsgrund entzieht sich richterlicher Beurteilung
    IV.2020.00210
    · 29.01.2021 · 0 Zitierungen
  • Entscheid Versicherungsgericht, 03.04.2020
    IV 2019/141
    · 03.04.2020 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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