Art. 39b IVV

Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit

Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit haben Anspruch auf den Assistenzbeitrag, wenn sie die Voraussetzungen von Artikel 42quater Abs. 1 Buchstaben a und b IVG erfüllen und:
  1. a. einen eigenen Haushalt führen;
  2. b. regelmässig eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe absolvieren;
  3. c. während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ausüben; oder d. bei Eintritt der Volljährigkeit einen Assistenzbeitrag nach Artikel 39a Bst. c bezogen haben.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Assistenzbeitrag
    VSBES.2022.64
    · 08.03.2022 · 1 Zitierungen
  • VG.2015.00150
    29.09.2016 · 1 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 24.01.2019 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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