Art. 39b IVV
Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit
Volljährige Versicherte mit eingeschränkter Handlungsfähigkeit haben Anspruch auf den Assistenzbeitrag, wenn sie die Voraussetzungen von Artikel 42quater Abs. 1 Buchstaben a und b IVG erfüllen und:
- a. einen eigenen Haushalt führen;
- b. regelmässig eine Berufsausbildung im ersten Arbeitsmarkt oder eine Ausbildung auf der Sekundarstufe II oder der Tertiärstufe absolvieren;
- c. während mindestens 10 Stunden pro Woche eine Erwerbstätigkeit im ersten Arbeitsmarkt ausüben; oder d. bei Eintritt der Volljährigkeit einen Assistenzbeitrag nach Artikel 39a Bst. c bezogen haben.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Assistenzbeitrag1 ZitierungenVSBES.2022.64· 08.03.2022 · 1 Zitierungen
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VG.2015.001501 Zitierungen29.09.2016 · 1 Zitierungen
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Invalidenversicherung0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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