Art. 88ter IVV
Meldungen an die Krankenversicherer nach dem KVAG
Die zuständigen IV-Stellen haben Personen, die bei einem Krankenversicherer nach dem KVAG versichert sind und Anspruch auf medizinische Massnahmen der Invalidenversicherung erheben, den betreffenden Krankenversicherern nach dem KVAG zu melden.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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10 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Medizinische Massnahmen: für die Anspruchswahrung massgebliche Anmeldung zum Leistungsbezug.0 ZitierungenIV.2015.00984· 30.11.2015 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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