Art. 12 KVAG
Finanzierungsverfahren
Die Versicherer müssen die soziale Krankenversicherung nach dem Bedarfsdeckungsverfahren finanzieren.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1AArt. 78-78c KVV (aufgehoben auf Ende Dezember 2015); Art. 12 KVAG; Zulässigkeit von privatversicherungsrechtlichen Zuschüssen einer Muttergesellschaft (Holding) an ihre KVG-Tochtergesellschaften zur Bildung zusätzliche…3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Mangels rechtzeitiger genügender Kündigungserklärung dauert das Versicherungsverhältnis nach KVG fort und sind die betriebenen Prämien samt Zins und Inkassokosten zu bezahlen. (BGE 9C_218/2020)0 ZitierungenKV.2018.00018· 30.01.2020 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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