Art. 12 KVAG

Finanzierungsverfahren

Die Versicherer müssen die soziale Krankenversicherung nach dem Bedarfsdeckungsverfahren finanzieren.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    AArt. 78-78c KVV (aufgehoben auf Ende Dezember 2015); Art. 12 KVAG; Zulässigkeit von privatversicherungsrechtlichen Zuschüssen einer Muttergesellschaft (Holding) an ihre KVG-Tochtergesellschaften zur Bildung zusätzliche…
    · 21.11.2018 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 06.11.2017 · 3 Zitierungen
  • · 31.05.2021 · 0 Zitierungen
  • Mangels rechtzeitiger genügender Kündigungserklärung dauert das Versicherungsverhältnis nach KVG fort und sind die betriebenen Prämien samt Zins und Inkassokosten zu bezahlen. (BGE 9C_218/2020)
    KV.2018.00018
    · 30.01.2020 · 0 Zitierungen

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