Art. 84 KVG

Bearbeiten von Personendaten

1 Die mit der Durchführung oder mit der Kontrolle oder Beaufsichtigung der Durchführung dieses Gesetzes oder des KVAG betrauten Organe sind befugt, die Personendaten, einschliesslich besonders schützenswerter Personendaten, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen, die sie benötigen, um die ihnen nach diesem Gesetz oder nach dem KVAG übertragenen Aufgaben zu erfüllen, namentlich um:
  1. a. für die Einhaltung der Versicherungspflicht zu sorgen;
  2. b. die Prämien zu berechnen und zu erheben;
  3. c. Leistungsansprüche zu beurteilen sowie Leistungen zu berechnen, zu gewähren und mit Leistungen anderer Sozialversicherungen zu koordinieren;
  4. d. den Anspruch auf Prämienverbilligungen nach Artikel 65 zu beurteilen sowie die Verbilligungen zu berechnen und zu gewähren;
  5. e. ein Rückgriffsrecht gegenüber einem haftpflichtigen Dritten geltend zu machen;
  6. f. die Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes auszuüben;
  7. g. Statistiken zu führen;
  8. h. die AHV-Nummer zuzuweisen oder zu verifizieren;
  9. i. den Risikoausgleich zu berechnen;
  10. j. die Versicherten gezielt über kostengünstigere Leistungen, die Wahl von geeigneten besonderen Versicherungsformen und präventive Massnahmen zu informieren.
2 Zur Erfüllung dieser Aufgaben sind sie darüber hinaus befugt, Personendaten, die namentlich die Beurteilung der Gesundheit, der Schwere des physischen oder psychischen Leidens, der Bedürfnisse und der wirtschaftlichen Situation der versicherten Person erlauben, zu bearbeiten oder bearbeiten zu lassen.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Weiterleitung des medizinischen Dossiers des Versicherten durch den Vertrauensarzt des Versicherers an einen externen Spezialisten
    · 09.05.2005 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Datenschutz
    · 21.03.2007 · 10 Zitierungen
  3. 3
    Nachträgliche systematische Wirtschaftlichkeitskontrolle von ambulanten Spitalleistungen auf der Ebene von Prozeduren (Tarifpositionen); Herausgabe von Akten des Leistungserbringers zwecks stichprobeweiser Überprüfung d…
    · 10.09.2024 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 29.05.2009 · 2 Zitierungen
  • · 09.04.2018 · 1 Zitierungen
  • Abweisung der Stufenklage mangels einer vertraglichen Vereinbarung einer Methode zur Kontrolle der Wirtschaftlichkeit im Sinne von Art. 56 Abs. 6 KVG.
    SR.2016.00007
    · 19.05.2021 · 0 Zitierungen

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