Art. 26a LRV

Verbrennen in Anlagen

Abfälle dürfen nur in Anlagen nach Anhang 2 Ziff. 7 verbrannt oder thermisch zersetzt werden; ausgenommen ist die Verbrennung von Abfällen nach Anhang 2 Ziff. 11.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ermächtigung zur Strafverfolgung
    · 28.01.1994 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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