Art. 31 MVG

Abzug bei Unterkunft und Verpflegung auf Kosten der Militärversicherung

Wo die Militärversicherung für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung aufkommt, kann je nach den Familienlasten des Versicherten ein Abzug vom Taggeld erfolgen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Grenzen der Zuständigkeit des Richters zur Lückenfüllung
    · 03.04.1973 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

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