Art. 31 MVG
Abzug bei Unterkunft und Verpflegung auf Kosten der Militärversicherung
Wo die Militärversicherung für die Kosten der Unterkunft und Verpflegung aufkommt, kann je nach den Familienlasten des Versicherten ein Abzug vom Taggeld erfolgen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Grenzen der Zuständigkeit des Richters zur Lückenfüllung0 Zitierungen
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