Art. 64 MVG

Leistungsbemessung bei Teilhaftung

Die Leistungen der Militärversicherung werden angemessen gekürzt, wenn die versicherte Gesundheitsschädigung nur teilweise auf Einwirkungen während des Dienstes zurückgeht.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 98 f. MVG, Art. 12 aMVG, Art. 109 MVG: Übergangsrecht
    · 22.01.1996 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Militärversicherung
    · 11.10.2019 · 3 Zitierungen
  • Militärversicherung (Kausalzusammenhang)
    · 01.12.2016 · 2 Zitierungen
  • Obergericht / Versicherungsgericht / 2. Kammer — VBE.2014.296
    VBE.2014.296
    · 08.01.2015 · 2 Zitierungen

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