Art. 64 MVG
Leistungsbemessung bei Teilhaftung
Die Leistungen der Militärversicherung werden angemessen gekürzt, wenn die versicherte Gesundheitsschädigung nur teilweise auf Einwirkungen während des Dienstes zurückgeht.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 98 f. MVG, Art. 12 aMVG, Art. 109 MVG: Übergangsrecht5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Militärversicherung3 Zitierungen
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Militärversicherung (Kausalzusammenhang)2 Zitierungen
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Obergericht / Versicherungsgericht / 2. Kammer — VBE.2014.2962 ZitierungenVBE.2014.296· 08.01.2015 · 2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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