Art. 46 MWSTG
Steuerbemessung und Steuersätze
Für die Steuerbemessung und die Steuersätze gelten die Bestimmungen der Artikel 24 und 25.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Neueste BGer-Urteile
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