Art. 50 VATO

Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter

Als Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter gelten Druckerzeugnisse, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
  1. a. Sie erscheinen periodisch, mindestens zweimal pro Jahr. b. Sie dienen der laufenden Orientierung über Wissenswertes oder der Unterhaltung. c. Sie tragen einen gleich bleibenden Titel. d. Sie enthalten eine fortlaufende Nummerierung sowie die Angabe des Erscheinungsdatums und der Erscheinungsweise. e. Sie sind äusserlich als Zeitungen oder Zeitschriften aufgemacht. f. Sie weisen nicht überwiegend Flächen zur Aufnahme von Eintragungen auf.

Leading decisions 1

Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).

  1. 1
    Gastgewerbliche Leistung; Hauslieferung von Pizzas; Steuersatz
    · 01/31/1997 · 5 citations Summary

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

Latest Federal Supreme Court decisions

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