Art. 50 VATO
Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter
Als Zeitungen und Zeitschriften ohne Reklamecharakter gelten Druckerzeugnisse, welche die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- a. Sie erscheinen periodisch, mindestens zweimal pro Jahr. b. Sie dienen der laufenden Orientierung über Wissenswertes oder der Unterhaltung. c. Sie tragen einen gleich bleibenden Titel. d. Sie enthalten eine fortlaufende Nummerierung sowie die Angabe des Erscheinungsdatums und der Erscheinungsweise. e. Sie sind äusserlich als Zeitungen oder Zeitschriften aufgemacht. f. Sie weisen nicht überwiegend Flächen zur Aufnahme von Eintragungen auf.
Leading decisions 1
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Gastgewerbliche Leistung; Hauslieferung von Pizzas; Steuersatz5 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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7 citations
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6 citations
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6 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
No recent decision recorded for this article yet.