Art. 12 NIRO

Kontrolle

1 Die Behörde überwacht die Einhaltung der Emissionsbegrenzungen.
2 Zur Kontrolle der Einhaltung des Anlagegrenzwertes nach Anhang 1 führt sie Messungen oder Berechnungen durch, lässt solche durchführen oder stützt sich auf die Ermittlungen Dritter. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt geeignete Mess- und Berechnungsmethoden.
3 Wird wegen gewährter Ausnahmen der Anlagegrenzwert nach Anhang 1 bei neuen oder geänderten Anlagen überschritten, so misst die Behörde periodisch die von diesen Anlagen erzeugte Strahlung oder lässt diese messen. Sie kontrolliert innert sechs Monaten nach der Inbetriebnahme, ob:
  1. a. die der Verfügung zugrunde liegenden Angaben über den Betrieb zutreffen; und b. die verfügten Anordnungen befolgt werden.

Unpublished, but essential 5

Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.

  • Building permit for mobile communications facility
    · 09/03/2019 · 74 citations de Summary
  • Mobile communications facility construction project
    · 02/14/2023 · 70 citations de Summary
  • VB.2021.00048
    06/03/2021 · 35 citations de

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