Art. 4 NISV

Vorsorgliche Emissionsbegrenzung

1 Anlagen müssen so erstellt und betrieben werden, dass sie die in Anhang 1 festgelegten vorsorglichen Emissionsbegrenzungen einhalten.
2 Bei Anlagen, für die Anhang 1 keine Vorschriften enthält, ordnet die Behörde Emissionsbegrenzungen so weit an, als dies technisch und betrieblich möglich und wirtschaftlich tragbar ist.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Schutz vor nichtionisierenden Strahlen einer Mobilfunkantenne (Art. 11-13 USG; Art. 4 und 13 sowie Anhänge 1 und 2 NISV)
    · 30.08.2000 · 168 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Neubau einer Antennenanlage für Mobilfunkkommunikation
    · 27.10.2017 · 47 Zitierungen
  • Baubewilligung; Bau einer Mobilfunkanlage
    · 15.01.2018 · 37 Zitierungen
  • Baubewilligung
    · 06.03.2015 · 33 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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