Art. 6 FixPenA
Verfahren im Allgemeinen
1 Wird die beschuldigte Person anlässlich der Widerhandlung identifiziert, so kann sie die Busse sofort oder innerhalb von 30 Tagen (Bedenkfrist) bezahlen.
2 Bezahlt sie sofort, so wird eine Quittung ohne ihren Namen ausgestellt.
3 Bezahlt sie nicht sofort, so muss sie ihre Personalien angeben und erhält ein Bedenkfristformular sowie einen Einzahlungsschein. Die Vertreterin oder der Vertreter des zuständigen Organs behält eine Kopie des Formulars zurück. Bezahlt die beschuldigte Person die Busse innerhalb der Frist, so wird die Kopie vernichtet.
4 Bezahlt die beschuldigte Person die Busse nicht innerhalb der Frist, so wird ein ordentliches Strafverfahren durchgeführt.
5 Ist nicht bekannt, wer die Widerhandlung begangen hat, so wird ein ordentliches Strafverfahren durchgeführt. Vorbehalten bleibt Artikel 7.
6 Vorschriften, welche die Mitteilung von Urteilen, Strafbefehlen oder Einstellungsbeschlüssen vorsehen, finden im Ordnungsbussenverfahren keine Anwendung.
Leading decisions 5
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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19 citations
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2Bezahlung einer Ordnungsbusse9 citations
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3Ordnungsbussen- und ordentliches Verfahren; Kostenauflage7 citations
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4Bundesgesetz und Verordnung über Ordnungsbussen im Strassenverkehr. 1. Das Ordnungsbussenverfahren ist obligatorisch anzuwenden, nicht bloss fakultativ7 citations
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5Verurteilung des Fahrzeughalters zur Bezahlung einer Ordnungsbusse wegen einer einfachen Verletzung der Verkehrsregeln, die er nicht persönlich begangen hat; Schuldprinzip0 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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12 citations
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Haftung des Fahrzeughalters nach OBG; Legalitätsprinzip, Unschuldsvermutung etc.5 citations
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Verletzung der Verkehrsregeln; Haltereigenschaft gemäss Art. 6 OBG5 citations
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