Art. 337 CO
aus wichtigen Gründen
1 Aus wichtigen Gründen kann der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer jederzeit das Arbeitsverhältnis fristlos auflösen; er muss die fristlose Vertragsauflösung schriftlich begründen, wenn die andere Partei dies verlangt.
2 Als wichtiger Grund gilt namentlich jeder Umstand, bei dessen Vorhandensein dem Kündigenden nach Treu und Glauben die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zugemutet werden darf.
3 Über das Vorhandensein solcher Umstände entscheidet der Richter nach seinem Ermessen, darf aber in keinem Fall die unverschuldete Verhinderung des Arbeitnehmers an der Arbeitsleistung als wichtigen Grund anerkennen.
Leading decisions 6
Ranked by how many decisions cite them about this article. Summary: official headnote (regeste).
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1Fristlose Kündigung; wichtiger Grund; Art. 337 OR; neues rechtliches Vorbringen235 citations
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2Wichtiger Grund für eine fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses174 citations
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3Treuepflicht von geschäftsleitenden Organen einer Aktiengesellschaft im Arbeitsverhältnis127 citations
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4Fristlose Auflösung des Arbeitsvertrags102 citations
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5Rechtzeitigkeit der fristlosen Entlassung durch den Arbeitgeber81 citations
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6Fristlose Entlassung55 citations
Unpublished, but essential 5
Decisions the court did not publish in the official reports, but that courts cite like leading decisions.
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Öffentliches Personalrecht (fristlose Kündigung)41 citations
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24 citations
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Öffentliches Personalrecht (ausserordentliche Kündigung)22 citations
Latest Federal Supreme Court decisions
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