Art. 140d PatG
1 Das Zertifikat schützt, in den Grenzen des sachlichen Geltungsbereichs des Patents, alle Verwendungen des Erzeugnisses als Arzneimittel, die vor Ablauf des Zertifikats genehmigt werden.
2 Es gewährt die gleichen Rechte wie das Patent und unterliegt den gleichen Beschränkungen.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
19 Zitierungen
-
2Ergänzende Schutzzertifikate; Schutzbereich; Art. 140a Abs. 1 PatG6 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Patentrecht3 Zitierungen
-
1 Zitierungen
-
Schutzbereich ESZ1 ZitierungenO2017_023· 03.05.2019 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.