Art. 140d PatG

1 Das Zertifikat schützt, in den Grenzen des sachlichen Geltungsbereichs des Patents, alle Verwendungen des Erzeugnisses als Arzneimittel, die vor Ablauf des Zertifikats genehmigt werden.
2 Es gewährt die gleichen Rechte wie das Patent und unterliegt den gleichen Beschränkungen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 10.07.1998 · 9 Zitierungen
  2. 2
    Ergänzende Schutzzertifikate; Schutzbereich; Art. 140a Abs. 1 PatG
    · 26.11.2019 · 6 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Patentrecht
    · 29.04.2008 · 3 Zitierungen
  • · 04.08.2020 · 1 Zitierungen
  • Schutzbereich ESZ
    O2017_023
    · 03.05.2019 · 1 Zitierungen

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